Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ProtoBench (Inhaber: Sven Scheller) und seinen Kunden über Entwicklungs‑, Konstruktions‑, Prototyping‑ und Fertigungsleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ProtoBench stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
2. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Der Kunde stellt ProtoBench rechtzeitig alle für das Projekt erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugangsdaten zur Verfügung und informiert ProtoBench über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Soweit der Kunde diese Verpflichtung nicht erfüllt und dadurch Verzögerungen entstehen, verlängern sich verbindliche Lieferfristen angemessen.
2.3 Der Kunde versichert, zur Nutzung aller überlassenen Materialien (z.\u00a0B. Zeichnungen, Modelle, CAD‑Daten) berechtigt zu sein. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Nutzung berechtigt sein und werden dadurch Rechte Dritter verletzt, stellt der Kunde ProtoBench von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3. Leistungen von ProtoBench
3.1 ProtoBench erbringt je nach Auftrag Konstruktions‑, Entwicklungs‑, Beratungs‑, Prototyping‑ und Fertigungsleistungen. Die konkreten Leistungen und der Umfang werden im Angebot festgehalten. Die Anfertigung von Entwürfen, Beratungen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten sind vergütungspflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.2 ProtoBench ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Unterauftragnehmer einzusetzen. In diesem Fall bleibt ProtoBench gegenüber dem Kunden verantwortlich.
4. Lieferfristen und Abnahme
4.1 Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Wenn Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern sich die Fristen entsprechend.
4.2 Jede Leistungsphase gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe schriftlich begründete Mängel mitteilt. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Zahlungsfristen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behält sich ProtoBench vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5.3 Bei umfangreichen Projekten kann ProtoBench angemessene Voraus‑ und Abschlagszahlungen verlangen.
6. Geheimhaltung
6.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, Unterlagen und Daten, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, geheim zu halten und nur zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Diese Pflicht gilt unbegrenzt über die Beendigung des Vertrags hinaus.
7. Nutzungsrechte
7.1 Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungs‑ und Verwertungsrechte an von ProtoBench entwickelten Entwürfen, CAD‑Daten, Prototypen oder Software bei ProtoBench.
7.2 Mit vollständiger Zahlung räumt ProtoBench dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, soweit dies für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist. Jede weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 ProtoBench verpflichtet sich, die Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt auszuführen. Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet ProtoBench nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 ProtoBench haftet nicht für Mängel, die durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Veränderung der erbrachten Leistungen durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – der Sitz von ProtoBench.
